Lastkraftfahrzeuge

Führerscheinklasse C1

Lastkraftfahrzeug

Eckdaten

 

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzung: Vorbesitz B

 

 

Einschluss

 

Keine Führerscheinklassen

Beschreibung

 

Mit dem Führerschein der Klasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg), geführt werden.

Führerscheinklasse C1E

Lastkraftfahrzeug mit Anhänger

Eckdaten

 

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzung: Vorbesitz C1

 

 

Einschluss

 

Führerscheinklasse BE und D1E

 

Beschreibung

 

Bei dem Führerschein der Klasse C1E handelt es sich um Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt oder der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Führerscheinklasse C

Lastkraftfahrzeug

Eckdaten

 

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzung: Vorbesitz B

 

 

Einschluss

 

Führerscheinklasse C1

Beschreibung

 

Mit dem Führerschein der Klasse C dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg), geführt werden.

Führerscheinklasse CE

Lastkraftfahrzeug mit Anhänger

Eckdaten

 

Mindestalter: 21

Voraussetzung: Vorbesitz C1

 

 

Einschluss

 

Führerscheinklasse BE, C1E, DE und T

Beschreibung

 

Bei dem Führerschein der Klasse CE handelt es sich um Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.